Sie sind Besitzer einer Eigentumswohnung, eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses? Dann starten Sie schon jetzt unkompliziert mit der Grundsteuererklärung, erfüllen Sie damit fristgerecht Ihre Abgabepflicht und profitieren Sie von unseren transparenten Festpreisen.
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeit gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet die Grundsteuer neu zu regeln.
Für jede Immobilie in Deutschland ist bis zum 31. Oktober 2022 (ACHTUNG: Frist verlängert bis 31. Januar 2023) eine Grundsteuererklärung durch den jeweiligen Eigentümer zu erstellen. Die Erklärung an das Finanzamt hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen.
Auf Basis der Grundsteuererklärung wird das Finanzamt einen Feststellungsbescheid und dann die Gemeinde den Grundsteuerbescheid erlassen. Hieraus ergibt sich dann die Höhe der Grundsteuer.
Stefan Bobzin
Steuerberater + zertifizierter Berater für
Immobilienbesteuerung und -verwaltung (IFU/ISM gGmbH)
bei Ziel voraus Steuerberater, Lübeck
„Mit Hilfe unseres Services können Sie als Immobilieneigentümer der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ganz entspannt entgegensehen.
Sie müssen uns lediglich einige persönliche Grunddaten sowie Eckwerte zu Ihrer jeweiligen Immobilie übermitteln. Dies können Sie digital ganz einfach über unser Onlineportal erledigen. Oder in Papierform mit Hilfe unserer „Grundsteuererklärungsmappe“, mit deren Hilfe Sie ebenfalls sämtliche Daten und Unterlagen vollständig zusammenstellen können und uns anschließend per Post zusenden.
Wir verarbeiten dann sämtliche eingereichten Daten und Unterlagen und sorgen anschließend natürlich für die richtige, vollständige Erstellung und die fristgerechte Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung.
Die Richtigkeit des vom Finanzamt erlassenen Feststellungsbescheides überprüfen wir selbstverständlich ebenfalls im Nachgang für Sie.“
Sie erwerben über unseren Shop die zu Ihrer Immobilie passende Grundsteuererklärung und wählen dabei zwischen einer digitalen Lösung oder einer analogen Variante in Papierform. Haben Sie mehrere Immobilien, wählen Sie die entsprechende Anzahl an Grundsteuererklärungen aus und erhalten automatisch einen Mengenrabatt ab der 2.Immobilie.
Abhängig von der gebuchten Lösung stellen Sie uns Ihre Unterlagen digital oder in Papier zur Verfügung.
Wir werten dann Ihre Unterlagen und Daten aus und erstellen auf dieser Basis die Grundsteuererklärung für Ihre Immobilie(n).
Tauchen während der Bearbeitung Fragen auf, fehlen Unterlagen oder Angaben klären wir diese Punkte und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Abschließend übermitteln wird die Grundsteuererklärung in der vorgeschriebenen elektronischen Form fristgerecht an das zuständige Finanzamt.
Kommt es nach dem Versand der Grundsteuererklärung zu Rückfragen durch das Finanzamt stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und kümmern uns um die Klärung offener Punkte.
Sobald der sogenannte „Feststellungsbescheid“ zur Grundsteuer vom Finanzamt kommt, prüfen wir diesen auf Richtigkeit und informieren Sie selbstverständlich über das Ergebnis.
ACHTUNG: jetzt auf den letzten Metern noch Rabatt sichern! Mit dem Code Finale2023 können Sie sich einen Nachlass von 15% auf Ihre Grundsteuererklärungen sichern.
Den Code einfach im Bestellprozess einfügen und automatisch sparen.
Bitte beachten Sie: Wir bieten unsere Services sowohl in einer reinen digitalen Abwicklung aber auch in einer analogen Papiervariante an.
Achten Sie bitte bei Ihrer Bestellung auf die Auswahl der von Ihnen bevorzugten Variante.
inkl. 19% MwSt.
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P.S. Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, dann profitieren Sie automatisch neben unseren Fixhonoraren zusätzlich von einem Mengenrabatt.
Im Fall der Bewertung einer Immobilie ist im Vorwege noch vieles unklar, doch der Immobilientyp steht im Regelfall eindeutig fest. Daher bieten wir Ihnen für die klassischen Immobilientypen konkrete Fixhonorare an.
Mit unserer Hilfe können Sie also schon frühzeitig Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, erleben hierbei dank Fixhonorar jedoch keine bösen preislichen Überraschungen. Und Sie sparen im Regelfall auch noch mehr als 60% an Kosten im Vergleich zu anderen Steuerberatern. Warum das so ist?
Steuerberater rechnen im Regelfall ihre Leistungen nach der sogenannten „Steuerberatervergütungsverordnung“ (kurz: StBVV) ab. Hierbei wird auf Basis des sogenannten „Gegenstandswertes“ ein Zehntelsatz aus einer Gebührentabelle angesetzt. Die Auswahl des Zehntelsatzes unterliegt einer nicht unerheblichen Bandbreite und kann vom Steuerberater im Nachhinein, meist abhängig vom entstandenen zeitlichen Aufwand und der Schwierigkeit der Angelegenheit, noch recht flexibel gewählt werden.
Branchentypisch für Steuerberater und rechtlich auch wiederholt bestätigt, ist innerhalb dieser Gebührenbandbreite der Ansatz der sogenannten „Mittelgebühr„.
Eine weitere Unsicherheit, neben der Auswahl des Zehntelsatzes, stellt für Sie auch noch der Gegenstandswert selbst dar. Dieser entspricht im Fall der Grundsteuererklärung nämlich dem Grundsteuerwert des jeweiligen Objektes, welcher jedoch erst abschließend bekannt sein wird, wenn die Arbeit vom Steuerberater bereits erledigt wurde und dann bereits entsprechend unausweichlich Kosten für Sie entstanden sind.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, wie hoch die Kosten für Sie ausfallen können, wenn Sie die Leistung bei einem Steuerberater nach der klassischen Abrechnungsmethode mit Gegenstandswerten und Zehntelsätze beauftragen.
Für eine Eigentumswohnung im Wert von 250.000 € kann sich unter Anwendung der unterschiedlichen Zehntelsätze ein Preis von ca. 120 € bis zu ca. 2.150 € (zuzüglich 19% Umsatzsteuer) ergeben.
Kommt für die Erstellung der Grundsteuererklärung die klassische Abrechnung nach der Mittelgebühr zum Einsatz, müssten Sie mit Kosten von ca. 1.100,- € (zuzüglich 19% USt) rechnen.
Die Prüfung des Steuerbescheides wird zusätzlich nach §28 StBVV mit einer Zeitgebühr abgerechnet werden.
Für ein normales Einfamilienhaus im Wert von 500.000 € kann sich unter Anwendung der unterschiedlichen Zehntelsätze ein Preis von ca. 150 € bis zu ca. 2.750 € (zuzüglich 19% Umsatzsteuer) ergeben.
Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses im Wert von 500.000 € ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass für die Grundsteuererklärung bei einem Steuerberater mit klassischer Abrechnung mit Kosten in Höhe der Mittelgebühr von insgesamt ca. 1.400,- € (zuzüglich 19% USt) zu rechnen ist.
Die Prüfung des Steuerbescheides wird zusätzlich nach §28 StBVV mit einer Zeitgebühr abgerechnet werden.
Für ein Mehrfamilienhaus im Wert von 1.000.000 € kann sich unter Anwendung der unterschiedlichen Zehntelsätze ein Preis von ca. 220 € bis zu ca. 3.900 € (zuzüglich 19% Umsatzsteuer) ergeben.
Kommt für die Erstellung der Grundsteuererklärung auch hier wieder die klassische Abrechnung nach der Mittelgebühr zum Einsatz, müssten Sie für ein solches Objekt mit Kosten von ca. 1.950,- € (zuzüglich 19% USt).
Die Prüfung des Steuerbescheides wird zusätzlich nach §28 StBVV mit einer Zeitgebühr abgerechnet werden.